18. Juni 2024

EU verabschiedet Nature Restoration Law

Mehrheit für Wiederherstellungsgesetz

Der Umweltrat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kraft treten wird. Nachdem im Februar die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zugestimmt hatten, kam gestern die qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten für das "Nature Restoration Law" zusammen.

Rund 80 Prozent der Lebensräume in der Europäischen Union befinden sich laut einem Bericht der Europäischen Umweltagentur derzeit in einem schlechten ökologischen Zustand. Die neue EU-Verordnung soll dazu beitragen, dass sich Ökosysteme und ihre Funktionen für den Menschen in Europa langfristig erholen und ihre Widerstandsfähigkeit und Biodiversität erhalten bleiben.

EU-weit sollen daher auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Stärkung der Ökosysteme eingeleitet werden. Wichtige Lebensraumtypen, die sich aktuell in einem schlechten Zustand befinden, sollen wiederhergestellt werden – mindestens 30 Prozent bis 2030, 60 Prozent bis 2040 und 90 Prozent bis 2050. Dabei zielt das Nature Restorarion Law auch darauf ab, Landnutzung, Klimaschutz und Biodiversität stärker miteinander in Einklang zu bringen.

Mehr Informationen (BMUV)

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